Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, können Sie ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Ausländische Stellen fordern dieses Zeugnis oft für eine Eheschließung.
Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt Ihnen, dass Sie nach deutschem Recht die dort benannte Person heiraten dürfen, also dass Sie zum Beispiel
- nicht bereits verheiratet sind,
- geschäftsfähig sind,
- volljährig sind.
Sie können ein Ehefähigkeitszeugnis auch beantragen, wenn Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten.
Sie können das Ehefähigkeitszeugnis bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des Wohnsitzes der/s deutschen Partnerin oder Partners zuständig. Dort können Sie als Ausländerin oder Ausländer auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates erhalten, um das Sie sich dann bei Ihrer zuständigen Heimatbehörde kümmern müssen.
Voraussetzungen
- Sie wollen innerhalb der nächsten 6 Monate im Ausland heiraten.
- Sie
- haben die deutsche Staatsangehörigkeit,
- sind in Deutschland als staatenlos anerkannt,
- sind in Deutschland als heimatlose Ausländerin oder heimatloser Ausländer anerkannt oder
- sind in Deutschland als Flüchtling anerkannt mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
- Ihrer beabsichtigten Heirat mit einer konkret bestimmten Person steht nach deutschem Recht nichts entgegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- international anerkannter Identitätsnachweis für beide im Ehefähigkeitszeugnis benannte Personen:
- Pass oder ID-Card (EU)
- Passersatzdokument
Welche Gebühren fallen an?
für die Beantragung
Bei Beachtung von ausländischem Recht
für die Ausstellung eines zusätzlichen Ehefähigkeitszeugnisses
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ab, können Sie einen Antrag auf Anweisung beim zuständigen Amtsgericht stellen.